Datenschutzhinweise für Besucher des Testzentrums Babelsberg
Mit den folgenden Hinweisen möchten wir den Informationspflichten aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nachkommen.
Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht.
Wer ist verantwortlich für die Datenverarbeitung?
Corona Testzentrum Babelsberg
Welche Daten werden zu welchen Zwecken verarbeitet?
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z. B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.Besuch der Testzentrum-Babelsberg Webseite
Bei Besuch der Seite erheben wir sogenannte Logfiles. Diese umfassen den Aufruf (Request), die IP-Adresse, Browser-Typ und -Sprache sowie das Datum und die Uhrzeit des Aufrufs.Anmeldung für eine Corona-Testung
Die Anmeldung zu einem Test und ggf. Abrechnung erfolgt über den Webseitenbetreiber. Zweck der Verarbeitung ist die Durchführung des jeweiligen Tests (COVID-19 Bürger-Schnelltest oder Antigen-Schnelltest) und die Erstellung eines Befundzertifikates. Im Falle einer kostenlosen Bürgertestung erfolgt die Verarbeitung auch zwecks Abrechnung mit der kassenärztlichen Vereinigung.
Hier einige relevante Lösch- bzw. Aufbewahrungsfristen:
Aufbewahrungs- oder Löschfrist | Rechtsgrundlage | |
---|---|---|
Teilnehmerdaten und Ergebnisdaten bei kostenlosen Bürgertests | 60 Tage nach Testung erfolgt Löschung aus Produktiv-Datenbank und Überführung in das Archiv, Ende 2024 Löschung aus Archiv-Datenbank | Abrechnung der Bürgertestung mit der Kassenärztlichen Vereinigung bis 15. des Folgemonats bzw. Aufbewahrungsfrist § 7 Abs. (5) Coronavirus-Testverordnung –TestV |
Teilnehmerdaten bei privat gezahlten Corona-Tests | 10 Jahre | § 147 AO, § 257 HGB |
Ergebnis-Daten bei privat gezahlten Corona-Tests | 60 Tage nach Testung Löschung aus Produktiv-Datenbank | Art. 6 Abs.1 lit. c DSGVO in Verbindung mit §6 Abs.1 Nr.1 lit. t) Infektionsschutzgesetz. |
Erstellung eines Benutzerkontos
Bei der Erstellung eines Benutzerkontos werden keine weiteren Daten als die oben beschriebenen erhoben.
Online-Übermittlung des Testergebnisses für eine Corona-Testung
Um sicherzustellen, dass nur die getestete Person das Ergebnis abrufen kann, ist folgende persönliche Kombination von Zugangsdaten für den Zugriff erforderlich.
Übermittlung des Testergebnisses per E-Mail
Durch Angabe Ihrer E-Mail-Adresse stimmen Sie der Übermittlung des Testergebnisses per E-Mail zu. Die Übermittlung des Testergebnisses per E-Mail erfolgt auf Grundlage Ihrer bei der Anmeldung erteilten Einwilligung nach Art. 6 Abs.1 lit. a in Verbindung mit Art. 9 Abs.1 lit.a DSGVO. Sollten Sie keine E-Mail angegeben haben, so ist die Übermittlung ausschließlich in mündlicher oder schriftlicher Form möglich. Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch ist eine Übermittlung des Testergebnisses per Telekommunikationsmittel möglich.
Cookies
Die durch Cookies verarbeiteten Daten, die für die ordnungsgemäße Funktion der Webseite benötigt werden, sind zur Wahrung unserer berechtigten Interessen sowie der Dritter nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO erforderlich.
Wer sind die Empfänger von Daten?
Sofern das nicht vorher bereits erwähnt wurde, werden personenbezogene Daten von uns grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Wir setzen jedoch ggf. Dienstleister, wie die bereits erwähnten Auftragsverarbeiter, ein. Hier kann es vorkommen, dass ein Dienstleister Kenntnis von personenbezogenen Daten erhält.
Wo werden die Daten verarbeitet?
Die Datenverarbeitung durch uns findet nur in der Europäischen Union statt.
Externes Hosting
Diese Website wird von einem externen Dienstleister betrieben (Hoster). Die personenbezogenen Daten, die auf dieser Website erfasst werden, werden auf den Servern des Hosters gespeichert. Hierbei kann es sich v. a. um IP-Adressen, Kontaktanfragen, Meta- und Kommunikationsdaten, Vertragsdaten, Kontaktdaten, Namen, Websitezugriffe und sonstige Daten, die über eine Website generiert werden, handeln.
Abschluss eines Vertrages über Auftragsverarbeitung
Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, haben wir einen Vertrag über Auftragsverarbeitung mit unserem Hoster geschlossen.
Welche Rechte haben Sie?
Sie haben das Recht auf Auskunft über die von uns zu Ihrer Person verarbeiteten personenbezogenen Daten. Ferner haben Sie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, soweit Ihnen dies gesetzlich zusteht.
Hinweise zur Corona-Warn-App
Sie* möchten die Corona-Warn-App („App“) des Robert Koch-Instituts („RKI“) zum Abruf Ihres Testergebnisses eines Antigentests verwenden. Um Ihr Testergebnis über die App abrufen zu können ist es notwendig, dass Ihr Testergebnis von der Teststelle an das Serversystem des RKI übermittelt wird. Verkürzt dargestellt erfolgt dies, indem die Teststelle Ihr Testergebnis, verknüpft mit einem maschinenlesbaren Code, auf einem hierfür bestimmten Server des RKI ablegt. Der Code ist Ihr Pseudonym, weitere Angaben zu Ihrer Person sind für die Anzeige des Testergebnisses in der App nicht erforderlich. Sie können die Anzeige des Testergebnisses jedoch für sich durch Angabe Ihres Namens, Vornamens und Geburtsdatums personalisieren lassen.Stand: 16.07.2021